Klartext 38

Wer nicht zahlt, schafft an?

 

Immer wenn es um Fragen der Budgetsanierung geht, fällt unser Blick auf die hohen Kosten, die mit der Unübersichtlichkeit unserer überkomplexen föderalistischen Gebarung einhergehen. Eines der augenfälligsten Probleme ist dabei wohl das Wasserfallprinzip des Finanzausgleichs, demgemäß Gelder des Bundes nach festen Aufteilungsschlüsseln zu den Bundesländern mit ihrer autonomen Haushaltsgebarung fließen. Es führt beinahe zwangsläufig zur Festschreibung eines ungeschriebenen Gesetzes, das so schlicht wie teuer lautet: „Wer nicht zahlt, schafft an“.

Zu hoffen ist, dass die Mitwirkenden des unter der Leitung von Ex-Landeshauptmann Wilfried Haslauer stehenden Verfassungskonvents seinem Appell Folge leisten, bei ihrer Arbeit Sach- vor Interessensorientierung zu stellen, um zur Klärung künftiger Kompetenzen und schlüssiger Kosten-Verantwortlichkeit zu kommen. Der Schatten, über den sie springen müssen, damit das gelingen kann, ist lang, reicht er doch zurück bis zum Österreich-Konvent der Jahre 2003 bis 2005: obgleich dessen Arbeit zu einem durchaus reichhaltigen Konvolut an validen Reformvorschlägen geführt hatte, wurde deren Umsetzung bekanntlich bis auf wenige Ausnahmen von der parteilichen Realpolitik blockiert.

Überraschend steht nun die Volkspartei angesichts der aktuellen Gemengelage in der Wirtschaftskammer vor der Herausforderung, in einem ihr mehrheitlich nahestehenden Experimentierfeld zu beweisen, dass sie es mit der Föderalismusreform ernst meint. Sollte es gelingen, das ausufernde kämmerliche Institutionengefüge zu vereinfachen und dadurch deutlich kostengünstiger als bisher zu gestalten, wäre das eine hoffnungsfrohe Vorgabe für den Verfassungskonvent – und zugleich ein Beweis dafür, dass „Wer nicht zahlt, schafft an“ kein Naturgesetz ist.

19. Februar 2026

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