Seit der Entführung des venezolanischen Präsidenten Maduro laufen hitzige Debatten zur Frage, ob diese US-Intervention wohl rechtens war. Mehrheitlich herrscht die Meinung vor, es handle sich um einen Bruch des Völkerrechts. Dass ein brutaler Diktator entmachtet wurde, vor dessen korruptem Regime in den letzten Jahren nicht weniger als sieben Millionen Bürger geflohen waren, scheint demgegenüber wenig zu wiegen.
Ob der Eiseskälte, mit der Donald Trump seinen Herrschaftsanspruch mit Erdöl-Interessen begründet, kann das nicht verwundern. Dass er sie mit seiner alle transatlantischen Traditionen aufs Spiel setzenden Grönland-Politik noch toppen würde, hätte wohl bis vor wenigen Tagen niemand für möglich gehalten.
Dennoch scheint es mir zentral, die Völkerrechtsfrage in Abwägung zu menschenrechtlichen Erfordernissen differenzierter zu sehen. Wenn nämlich ein zahnloses, von der Zustimmung des Sicherheitsrates abhängiges Völkerrecht allein darüber entscheiden soll, ob die Beseitigung untragbarer menschenrechtlicher Zustände durchsetzbar ist, zementiert dies die Macht aller Autokraten und Ayatollahs dieser Welt.
Durch Diktatoren geknebelte Bürger müssen darauf hoffen dürfen, dass ihnen jenseits des kraftlosen Völkerrechts Hilfe zu Teil wird. Wie schwierig diese Hoffnung erfüllbar ist, zeigt nicht nur die Situation im Iran drastisch auf, sondern vor allem auch die durch den Grönland-Konflikt massiv erschwerte Lage der Ukrainer.
Noch ist Europa zu schwach, um eine eigenständige Rolle dort zu übernehmen, wo in seiner Nachbarschaft ein völkerrechtlich begründeter Scheinfriede zu Lasten der Menschenrechte einzementiert wird. Spätestens jetzt muss es mit vereinten Kräften daran arbeiten, dies zu ändern.
22. Jänner 2026